Die BaFin hat am 03.12.2024 ihr Rundschreiben 10/2024 (GW) veröffentlicht, in dem sie auf die
FATF-Erklärung vom 25.10.2024 verweist. Dort listet die
FATF neue Länder auf, die aber in der Delegierten Verordnung der EU nicht enthalten sind. Die BaFin weist daraufhin, dass für die nur im FATF-Statement aufgeführten zu
"Jurisdiction under Increased Monitoring" und nicht in der Delegierten Verordnung aufgeführten Länder keine unmittelbaren Handlungspflichten bestehen und
keine zusätzlichen Sorgfalts- und Organisationspflichten zu erfüllen sind.
Eine Übersicht über die beiden Listen finden Sie hier.
Am 29.11.2024 hat die BaFin ihre neuen, ab dem 01.02.2025 gültigen Auslegungs- und Anwendungshinweise veröffentlicht. Gleichzeitig
wurde eine "Gemeinsame Orientierungshilfe" der BaFin
und der FIU zu den Begriffen "Unverzüglichkeit" und "Vollständigkeit" von Meldungen herausgegeben.
Am 06.11.2024 hat die FIU ihren Jahresbericht 2023 vorgestellt. Erstmals
wurden weniger Meldungen als im Vorjahr erstattet. Aber es gab auch weniger "positive" Rückmeldungen der Staatsanwaltschaften zu den weitergeleiteten Fällen.
Die AMLA hat seit Ende Oktober eine eigene Webseite veröffentlicht, die unter https://www.amla.europa.eu erreichbar ist.
Die FAFT hat am 28.10.2024 vier neue Länder auf ihre "graue Liste" gesetzt, während sie Senegal davon gestrichen hat. Eine Übersicht und einen
Vergleich mit der EU-Risikoländerliste finden Sie in dieser Übersicht.
Am 10.10.2024 hat die BaFin ihr Rundschreiben 8/2024 veröffentlicht, mit dem sie ihr Rundschreiben vom 29.07.2024 ersetzt. Ergänzt wurden Hinweise zu Nordkorea.
Verwiesen wird auch auf die Anlage IV der NRA von 2018/2019.
Die BaFin hat am 09.07.2024 einen Konsultationsentwurf zu den BaFin-AuA AT veröffentlicht. Bis zum 09.08.2024 sollen Stellungnahmen der Verbände und
Verpflichteten eingereicht werden.
Derzeit wird eine Umfrage zum Transparenzregister durch das Statistische Bundesamt durchgeführt. Damit soll der bürokratische Aufwand der
Verpflichteten erfasst werden. Vertreter von Verpflichteten können sich hier beteiligen.
Die Bundesbank hat ein aktuelles Merkblatt (Stand Juni 2024) zum Thema
Finanzsanktionen herausgegeben.
Die FATF hat in ihrer letzten Sitzung vom 28.06.2024 die Türkei und Jamaika von ihrer "grauen Liste" gestrichen. Eine Übersicht über die aktuellen
Länder erhalten Sie auf der Seite der FATF, einen Vergleich mit den Ländern, die von der EU als
Risikoländer gesehen werden, erhalten Sie hier.
Das EU-AML-Gesetzespaket wurde am 19.06.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt
am 10.07.2024 in Kraft. Allerdings gilt die EU-Verordnung mit den für die Verpflichteten wichtigen neuen Vorschriften erst ab dem 10.07.2027.
Das EU-AML-Gesetzespaket wurde am 30.05.2024 durch den Rat der Europäischen Union genehmigt. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen
Union wird das Paket 20 Tage später in Kraft treten. Eine Übersicht über die Verordnungen und Richtlinie finden Sie hier.
Die EU-Kommission wie auch die FATF haben jeweils ihre Liste mit Hochrisikoländern aktualisiert, indem sie einige Länder gestrichen haben. Neue Länder
sind nicht hinzugekommen. Eine Übersicht mit einer Gegenüberstellung der beiden Listen finden Sie hier.
Die BaFin hat am 07.03.2024 bekanntgegeben, dass Sie gegen ein Kreditinstitut wegen einer systematischen Nichteinhaltung der Vorgaben zur
Unverzüglichkeit bei Meldungen nach § 43 Abs. 1 GwG ein Bußgeld in Höhe von 6.500.000 Euro verhängt habe.
Die AMLA kommt nach Frankfurt am Main. Das haben die EU-Vertreter am 22.02.2024 beschlossen.
Die geplante EU-Geldwäsche-Verordnung und die EU-Geldwäsche-Richtlinie wurden am 13.02.2024 in englischer Sprache veröffentlicht. Deutsche
Übersetzungen (ohne Gewähr für die Richtigkeit) sind ebenfalls hier auf der rechten Seite abrufbar).
Ab dem 01.01.2024 gilt ein geändertes Geldwäschegesetz aufgrund der Änderungen zur Eintragungsfähigkeit einer GbR. Die nun gültige Fassung können
Sie hier abrufen.
Die Europäische Union hat am 10.11.2023 im Amtsblatt der EU eine Liste von Funktionen in der EU und den Mitgliedsstaaten veröffentlicht, bei
denen ein "PEP-Status" gem. § 1 Abs. 12 GwG gegeben ist.
Mit der Veröffentlichung des Gesetzes zur risikobasierten Arbeitsweise der FIU am 17.11.2023 gilt ab dem 18.11.2023 eine neue Fassung des Geldwäschegesetzes. Die Änderungen betreffen überwiegend die Arbeitsweise der FIU. In § 43 Abs. 1 GwG wurde der Passus hi zu gefügt, dass ab sofort Verpflichtete bei
einer Meldung an die FIU auch bekannt geben müssen, wenn sie zuvor eine Strafanzeige gegen den Verdächtigen erstellt haben.
Die FATF hat am 27.10.2023 eine neue Liste von Ländern veröffentlicht, die Mängel in Bezug auf
die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Proliferationaufweisen.
Unter Proliferation versteht man die Weitergabe von Massenvernichtungswaffen (Kern-, biologische, chemische und radiologische Waffen).
Die EU hat am 18.08.2023 die Verordnung 2023/2070 herausgegeben, in der neue Länder benannt sind, welche als Risikoländer gelten und für die
gem. § 15 Abs.3 Nr. 2 GwG verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden sind.
Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Stärkung des risikobasierten Ansatzes der FIU am 20.10.2023 ohne Änderungen
genehmigt.
Die BaFin hat unter dem Datum 09.08.2023 ihr Rundschreiben 7/2023 (GW) zu Hoch-Risikoländern und der Umsetzung der
EU-Verordnung 2023/1219 veröffentlicht.
Hier finden Sie eine Übersicht der gültigen
Vorgaben im Vergleich zu der FATF-Verlautbarung.
Die FIU hat ein Eckpunktepapier der FIU zu Meldungen nach § 43 Abs. 1 GwG herausgegeben. (Leider nur über den geschützten
Zugang der FIU abrufbar).
Die BaFin hat am 24.03.2022 ein Rundschreiben 4/2022 (GW) zu Hoch-Risikostaaten veröffentlicht.
Rundschreiben der BaFin 15/2021 (GW) vom 10.11.2021 zum Thema Hochrisiko-Staaten.
Die BaFin hat am 28.10.2021 ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise aktualisiert und den neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Dazu gehört auch der
mehrfache Verweis auf die neuen Leitlinien der ESA, die ab Oktober 2021 zu beachten sind.