Jeder Verpflichtete hat die Aufgabe, sich und seine Mitarbeiter fortlaufend über aktuelle Entwicklungen der Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung zu unterrichten (§ 9 GwG).
Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten und Methoden.
Einerseits bieten sich dafür Seminare an, die aber in der Regel auf den Geldwäschebeauftragten, den Compliance-Officer oder
Mitarbeiter der Revision ausgelegt sind.
Eine weitere Möglichkeit, allgemein Mitarbeiter zu unterrichten, besteht in dem Einsatz von elektronischen Lernprogrammen, meistens in
Form von WBT (web-based-training), soweit nicht der Geldwäschebeauftragte persönlich eine Schulung der Mitarbeiter vornimmt.
Weitere Informationen findet man in Kommentaren oder Praxisbüchern zum Thema Geldwäsche.
Letzte Aktualisierung: 28.03.2016