Fortbildung


Jeder Verpflichtete hat die Aufgabe, sich und seine Mitarbeiter fortlaufend über aktuelle Entwicklungen der Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung zu unterrichten (§ 9 GwG).

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten und Methoden.

 

Einerseits bieten sich dafür Seminare an, die aber in der Regel auf den Geldwäschebeauftragten, den Compliance-Officer oder Mitarbeiter der Revision ausgelegt sind.

 

Eine weitere Möglichkeit, allgemein Mitarbeiter zu unterrichten, besteht in dem Einsatz von elektronischen Lernprogrammen, meistens in Form von WBT (web-based-training), soweit nicht der Geldwäschebeauftragte persönlich eine Schulung der Mitarbeiter vornimmt.

 

Weitere Informationen findet man in Kommentaren oder Praxisbüchern zum Thema Geldwäsche.

 

 

 

 

 


 

 

 

Letzte Aktualisierung28.03.2016