Nicht-Finanzdienstleister


Im Nicht-Finanzsektor gibt es verschiedene Verpflichtete, wie z.B. Gewerbetreibende, die mit Gütern handeln, Immobilienmakler, Spielbanken und Verpflichtete, die Glücksspiel im Internet anbieten.

Alle diese unterliegen nur regionalen Aufsichtsbehörden. 


 

 

 

Letzte Aktualisierung28.11.2016