Die FIU ist im Bereich der Generalzolldirektion, d.h. unter dem Bundesministerium der Finanzen angesiedelt..
Sie ist zuständig für die Entgegennahme von Verdachtsmeldungen der Verpflichteten.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die geänderte Zuständigkeit der dann neu aufgestellten FIU ab 2017 auf die Arbeit der Landeskriminalämter und ihrer Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen (GFG) auswirken wird.
Eine Liste der derzeit noch gültigen Zuständigkeiten der jeweiligen Landeskriminalämter finden Sie hier.
Derzeit beschränkt sich die Arbeit der FIU vor allem darin, Statistiken zu führen und einen Jahresbericht über die eingehenden Verdachtsmeldungen zu erstellen. Der letzte Jahresbericht für das Jahr 2015 wurde am 28.11.2016 veröffentlicht.
Daneben wird ungefähr einmal im Jahr ein Newsletter mit aktuellen Entwicklungen zum Thema "Geldwäsche" und Terrorismus-Finanzierung veröffentlicht.
Diese Newsletter wie auch andere vertrauliche Veröffentlichungen können nur über die entsprechenden
Verbände der Verpflichteten abgerufen werden.
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 29.108 (2014: 24.054) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (§§ 11, 14 GwG) an die FIU übermittelt. Dies entspricht einer Steigerungsquote von 21 %. Seit Beginn der statistischen Erhebung im Jahr 2003 sind die Verdachtsmeldungen um fast das 4-fache gestiegen.