GELDWÄSCHE


Um Geldwäsche (also das Einschleusen oder Einschleusen kriminell erworbener Vermögenswerte; s. dazu auch die Definition in § 261 Abs. 1 StGB) wirksam zu bekämpfen, ist es notwendig, etwas über die

  • Hintergründe und die
  • Funktionsweise

zu erfahren.

 

Um Geldwäsche, aber auch Terrorismusfinanzierung wirksam zu bekämpfen, hat der deutsche Gesetzgeber entsprechende Handlungen in § 261 StGB unter Strafe gestellt. 

Parallel dazu sieht § 56 GwG Bußgelder für Zuwiderhandlungen durch Verpflichtete und deren Mitarbeiter vor.

 

Eine gute Definition zum Thema Geldwäsche finden Sie auf der Seite der FIU Deutschland.

 


 

 

 

Letzte Aktualisierung05.01.2023