Anforderungen an einen GwB


Welche Anforderungen werden an Geldwäschebeauftragte gestellt?

 

Der Gesetzgeber hat nicht geregelt, welche Ausbildung und Qualifikationen der Geldwäschebeauftragte besitzen muss. Fest steht lediglich, dass der Geldwäschebeauftragte die über die notwendige Sachkunde verfügen muss.

 

Allgemein lässt es sagen, dass Wirtschaftsprüfer und Volljuristen mit entsprechenden Qualifikationen, die sie durch fachspezifische Aus- und Weiterbildung erlangt haben, oder mit Berufserfahrung auf dem Gebiet der Bekämpfung von Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität als sachkundig gelten.

 

Wird ein Mitarbeiter ohne diese Qualifikationen mit der Aufgabe des Geldwäschebeauftragten betraut, muss er für Weiterbildungsmaßnahmen freigestellt werden.

 

Oft wird in den Unternehmen die Ansicht vertreten, dass als Geldwäschebeauftragte am ehesten Führungskräfte geeignet sind, da diese mit den internen Abläufen im Unternehmen am besten vertraut sind. Doch weil sich die Geschäftsführung in erster Linie an Umsatzzielen orientieren muss, kann ein Interessenkonflikt mit der Kontrollfunktion des Geldwäschebeauftragten entstehen. Das gilt umso mehr, als Geschäftsführer selten über die Zeit verfügen werden, um allen Pflichten des Geldwäschebeauftragten nachkommen zu können.

 

Eine Trennung der Funktionen entspricht auch dem gesetzlichen Leitbild, da der Geldwäschebeauftragte nicht Teil der Geschäftsleitung, sondern ihr „unmittelbar nachgeordnet“ sein soll. Nur in kleinen Unternehmen, in denen die personellen Ressourcen nicht ausreichen, um diese Trennung zu vollziehen, kann von diesem Leitbild abgewichen werden.

 

Die gleichen Anforderungen an die Qualifikation sowie die Stellung im Unternehmen gelten auch für den Stellvertreter des Geldwäschebeauftragten.

  


Letzte Aktualisierung17.12.2016                                                                                             zur Startseite