Geldwäschebeauftragter - extern


Externer Geldwäschebeauftragter

 

Verpflichtete haben die Möglichkeit, die Aufgaben des Geldwäschebeauftragten auf externe Dritte zu übertragen. Gerade in Unternehmen, in denen nur die Geschäftsführung oder Vorstand als Geldwäschebeauftragte in Betracht kommen, bietet es sich an, eine externe Person als Geldwäschebeauftragten zu bestellen. Damit wird ein möglicher Interessenkonflikt vermieden. 

 

Interne Geldwäschebeauftragte werden nur in Banken und anderen Finanzinstituten als ausgebildete Experten eingestellt, um sich dann in Vollzeit dieser Aufgabe zu widmen. Gewöhnlich muss sich ein interner Beauftragter erst in die komplexe Materie der Geldwäscheprävention einarbeiten, um die erforderliche Sachkunde aufzubauen. Über eine erhebliche Zeitspanne kann er einerseits noch keine vollwertige Beratung leisten und andererseits seinen eigentlichen Aufgaben im Unternehmen nur eingeschränkt nachkommen. Das Unternehmen muss zudem die Kosten für Fort- und Weiterbildungen zu übernehmen.

 

Dagegen ist der externe Geldwäschebeauftragte von Anfang an Spezialist. Bei Bedarf können seine Beratungsdienstleistungen flexibel abgerufen werden, während der interne Beauftragte unter Umständen andere Aufgaben vernachlässigen muss. Da er nicht in Hierarchien und Berichtsabläufe eines Unternehmens eingebunden ist, unterstreicht dies die unabhängige Stellung des externen Beraters auch in der Wahrnehmung seiner Ansprechpartner.

 

Als externe Geldwäschebeauftragte kommen insbesondere Berater und Rechtsanwälte in Betracht, die über eine ausgewiesene Expertise im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung verfügen. Diese Erfahrung wird am besten durch vorherige Tätigkeiten als Geldwäschebeauftragter nachgewiesen.

 

Bestellung des externen Geldwäschebeauftragten

 

Die Bestellung des externen Geldwäschebeauftragten bedarf der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Die Behörde erteilt die Zustimmung, wenn der externe Geldwäschebeauftragte die Gewähr dafür bietet, dass die internen Sicherungsmaßnahmen bei dem Verpflichteten ordnungsgemäß durchgeführt werden. Darüber hinaus dürfen die Steuerungsmöglichkeiten des verpflichteten Unternehmens und die Kontrollmöglichkeiten der zuständigen Behörde nicht beeinträchtigt werden.

 

Im Rahmen der Bestellung des externen Geldwäschebeauftragten sind die genauen Anforderungen für die Leistungserbringung zu definieren und zu dokumentieren. Die Vereinbarung über die Bestellung muss in der Regel der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgelegt werden.

 

Dem externen Geldwäschebeauftragten sind mit der Bestellung vertraglich ausreichende Befugnisse zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuräumen. Er muss vollumfängliche Einsichts-, Prüf- und Kontrollrechte und jederzeit Zugriff auf alle relevanten Dokumente haben. Bei dem Verpflichteten sollte immer eine Kontaktperson genannt werden, die als Ansprechpartner für den externen Geldwäschebeauftragten agiert.

 

Der externe Geldwäschebeauftragte muss sich im Rahmen der Bestellung zur Verschwiegenheit verpflichten. Neben der Verpflichtung nach dem Datenschutzgesetz ist er auch auf das Geschäftsgeheimnis zu verpflichten.

 

 

 

Letzte Aktualisierung18.12.2016