Sorgfaltspflichten


Der Gesetzgeber schreibt in § 10 GwG für alle Verpflichteten die Einhaltung von Sorgfaltspflichten vor.


 Daneben gibt es noch die Aufzeichnungspflicht, wonach die erhoben Daten gemäß § 8 GwG aufzuzeichnen sind.

 

 

Letzte Aktualisierung29.06.2017