Der Gesetzgeber schreibt in § 10 GwG für alle Verpflichteten die Einhaltung von Sorgfaltspflichten vor.
Daneben gibt es noch die Aufzeichnungspflicht, wonach die erhoben Daten gemäß § 8 GwG aufzuzeichnen sind.
Letzte Aktualisierung: 29.06.2017