Güterhändler


Unter der Bezeichnung "Güterhändler" sind Gewerbetreibende zu verstehen, die mit Gütern handeln. Das können sowohl Einzel- wie auch Großhändler sein.

Alle diese Händler sind grundsätzlich Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. 

Diese Einwertung hat seinen Grund darin, dass vermutet wird, dass über den Erwerb von "Gütern" Kriminelle versuchen können, kriminell erworbene Gelder "zu waschen".

 

Da es sich vermutlich nicht lohnt, viele geringwertige Gegenstände zu kaufen, um damit Geld zu waschen, wird vermutet, dass vor allem hochwertige Güter, wie Fahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge, aber auch Antiquitäten, Schmuck, Diamanten und Uhren (die Aufzählung ist nicht abschließend) zur Geldwäsche genutzt werden.

Aus diesem Grund werden vor allem diese Branchen besonders durch Aufsichtsbehörden überwacht.

 


Letzte Aktualisierung18.09.2016

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