Immobilienmakler


Immobilienmakler sind gemäß § 2 Abs.1 Nr. 10 GwG ebenfalls Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Hier wird vermutet, dass Kriminelle insbesondere über den Kauf von Immobilien kriminelle Gelder zu waschen.


Letzte Aktualisierung18.09.2016

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