Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht und damit einen Vergleich zwischen der derzeit gültigen neuen EU-Verordnung 2024/163 vom 18.01.2024 und dem neuen FATF-Statement vom 28.06.2024 zu Risikoländern.
Die BaFin hat bisher noch kein Rundschreiben zu den aktuellen Änderungen durch die FATF herausgegeben.
Dennoch ist die aktuelle EU-Verordnung vom 18.01.2024 einschlägig und gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG unbedingt zu beachten.
Laut dem letzten BaFin-RS 04/2024 (GW) vom 22.04.2024 zu Hochrisikoländern vom 22.04.2024 sind Transaktionen mit Personen aus Hochrisiko-Staaten aufgrund der EU-Verordnung 2023/2070 vom 18.08.2023 mit verstärkten Sorgfaltspflichten zu überwachen. Dies gilt nicht für Transaktionen mit Personen aus den von der FATF genannten Risiko-Staaten, die nach dem FATF- Statement vom 28.06.2024 unter deren Beobachtung stehen.
Übersichten der bisher in den Jahren 2024 und 2023 gültigen Vorgaben der BaFin
und der EU: